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DSGVO und Studiendaten: was du verlangen kannst

Von · Notibo

Veröffentlicht · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert

DSGVO und Studiendaten: was du verlangen kannst

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufnahmen und Notizen können personenbezogene Daten enthalten, wenn sie sich auf identifizierte oder identifizierbare Menschen beziehen.
  • Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit sind verschiedene Rechte mit eigenen Voraussetzungen und Grenzen.
  • Eine Datei auf dem eigenen Gerät ist nicht automatisch von der DSGVO ausgenommen. Aufnahmeerlaubnis und Persönlichkeitsrechte sind zusätzlich zu prüfen.
  • EU-Speicherung bedeutet nicht ausschließlich europäische Verarbeitung. Frage auch nach Unterauftragnehmern und internationalen Übermittlungen.

Wenn du eine Lern-App wechselst oder wissen möchtest, was deine Hochschule über dich speichert, lohnt sich eine konkrete Frage: Welche Daten betrifft dein Anliegen, und möchtest du eine Auskunft, eine Korrektur, einen Export oder eine Löschung? Diese Rechte sind nicht austauschbar. Ein Exportknopf in einer App beschreibt zunächst eine Produktfunktion, nicht den vollständigen Umfang eines gesetzlichen Anspruchs.

Die folgenden Hinweise helfen dir bei der Vorbereitung einer Anfrage. Bei einer strittigen Verarbeitung oder einer Aufnahme mit sensiblen Inhalten kann die zuständige Datenschutzstelle deinen konkreten Fall einordnen.

Welche Lerninhalte sind personenbezogen?

Die DSGVO erfasst Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen. Eine erkennbare Stimme, ein Name in einer Mitschrift oder eine zuordenbare Äußerung kann dazugehören. Eine abstrakte Formel ohne Personenbezug wird dagegen nicht allein dadurch personenbezogen, dass du sie für dein Studium notierst.

Betrachte Inhalt und Kontodaten getrennt. Selbst wenn dein Skript keine personenbezogenen Aussagen enthält, können Kontokennung und Nutzungsprotokolle personenbezogen sein. In einer Gesprächsaufnahme können außerdem Daten mehrerer Menschen vorkommen. Dein eigener Auskunftsanspruch bedeutet nicht, dass du beliebig über deren Daten verfügen darfst.

„Nur für mich“ beantwortet nicht alle Rechtsfragen

Die Haushaltsausnahme betrifft ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten. Ob sie auf eine konkrete Verarbeitung passt, hängt vom Zusammenhang ab. „Auf meinem Gerät gespeichert“ und „unterliegt nicht der DSGVO“ sind daher keine gleichbedeutenden Aussagen. Auch eine Weitergabe muss im jeweiligen Zusammenhang beurteilt werden.

Unabhängig davon schützt § 201 StGB das nichtöffentlich gesprochene Wort vor unbefugter Aufnahme und bestimmten weiteren Verwendungen. Datenschutz, Aufnahmeerlaubnis und Hochschulregeln sind deshalb getrennt zu prüfen. Die Anleitung zu Vorlesungsaufnahmen in Deutschland zeigt, welche Angaben du vor einer Aufnahme klären solltest.

Eine Erlaubnis zur privaten Aufnahme ist außerdem keine automatische Zustimmung zur Verarbeitung durch einen externen KI-Dienst. Beschreibe diesen Verarbeitungsschritt ausdrücklich, bevor du Material mit fremden Stimmen oder vertraulichen Informationen hochlädst.

Was willst du mit deiner Anfrage erreichen?

Anliegen Nützlicher Ausgangspunkt
Du möchtest wissen, welche Daten über dich verarbeitet werden Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Eine gespeicherte Angabe ist falsch Berichtigung nach Art. 16
Daten sollen nicht weiter gespeichert werden Voraussetzungen und Ausnahmen des Art. 17 prüfen
Du möchtest bereitgestellte Daten zu einem anderen Anbieter mitnehmen Datenübertragbarkeit nach Art. 20 prüfen
Du beanstandest eine bestimmte Verarbeitung Widerspruch oder Beschwerde je nach Sachverhalt prüfen

Der Europäische Datenschutzausschuss unterscheidet bei Auskunft und Übertragbarkeit insbesondere zwischen bereitgestellten und abgeleiteten Daten. Eine KI-Zusammenfassung ist daher nicht ohne Weiteres eine von dir bereitgestellte Datei im Sinne des Art. 20. Zugleich können personenbezogene abgeleitete Informationen vom Auskunftsrecht erfasst sein.

Praktisch solltest du vor einem Wechsel die verfügbaren Exporte testen: Öffne die Datei außerhalb der App, kontrolliere Text und benötigte Anhänge und bewahre die Sicherung auf, bevor du Inhalte löschst. Eine PDF kann als lesbare Sicherung nützlich sein, ohne alle Funktionen des ursprünglichen Kontos zu erhalten.

So bereitest du einen Auskunftsantrag vor

Die Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg stellt ein Musterschreiben nach Art. 15 bereit. Sie erläutert, dass du zunächst eine Bestätigung verlangen kannst, ob personenbezogene Daten über dich verarbeitet werden. Auch die Mitteilung, dass keine entsprechenden Daten verarbeitet werden, kann das Ergebnis sein.

Sammle für deine Anfrage:

  • die Kontoadresse oder andere notwendige Angaben, mit denen sich dein Konto zuordnen lässt;
  • den Dienst beziehungsweise Hochschulbereich, um den es geht;
  • eine verständliche Beschreibung deines Anliegens;
  • bei Bedarf einen Zeitraum oder Vorgang, der die Suche erleichtert;
  • einen sicheren Rückkanal und eine Kopie deiner Anfrage.

Eine mögliche Formulierung lautet: „Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, bitte ich um Auskunft nach Art. 15 DSGVO und eine Kopie der mich betreffenden personenbezogenen Daten. Mein Konto ist unter der folgenden E-Mail-Adresse registriert.“ Ergänze dein konkretes Anliegen, ohne unnötige zusätzliche Daten mitzuschicken.

Schicke einen Ausweis nicht vorsorglich unaufgefordert mit. Wenn weitere Identifikationsangaben verlangt werden, kläre, weshalb sie benötigt werden und wie du sie sicher übermitteln kannst.

Frist, Löschung und Rückfragen

Notiere den Eingang deiner Anfrage. Art. 12 sieht grundsätzlich eine Antwort innerhalb eines Monats vor; eine begründete Verlängerung muss rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine automatisch versandte Empfangsbestätigung ist hilfreich, ersetzt aber nicht die inhaltliche Bearbeitung.

Bei einer Löschung kann der Anbieter bestimmte Daten weiterhin benötigen, etwa aufgrund gesetzlicher Pflichten oder für Rechtsansprüche. Frage nach den betroffenen Daten, dem Grund und der vorgesehenen Dauer. „Kommerzielle App“ bedeutet nicht, dass sämtliche Ausnahmen ausgeschlossen wären.

Bewahre bei einer unklaren oder ausbleibenden Antwort den Schriftverkehr auf. Die zuständige Aufsichtsbehörde findest du über die Datenschutzhinweise und die offiziellen Behördenverzeichnisse. Nach Art. 77 kannst du dich insbesondere an die Aufsicht an deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, deinem Arbeitsplatz oder dem Ort des mutmaßlichen Verstoßes wenden. Zuständigkeiten können sich je nach Träger und grenzüberschreitender Verarbeitung unterscheiden; nicht jede Hochschule ist eine öffentliche Landeshochschule.

Speicherort und Verarbeitungsort getrennt prüfen

Ein Dienst kann Dateien in Frankfurt speichern und für die Spracherkennung einen Anbieter außerhalb der EU einsetzen. Die Aussage zum Speicherort beantwortet deshalb nicht, wohin Inhalte bei ihrer Verarbeitung gelangen.

Die Europäische Kommission erläutert Standardvertragsklauseln als mögliche Garantien für Übermittlungen in Drittländer. Solche Klauseln machen nicht jede Datenverarbeitung automatisch rechtmäßig. Weitere Voraussetzungen, die konkrete Umsetzung und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen bleiben zu prüfen.

Bei einer sensiblen Aufnahme solltest du deshalb vor dem Upload vier Dinge klären: Erlaubnis für den Zweck, beteiligte Anbieter, Verarbeitungsländer und Aufbewahrung. Ein pauschaler Werbesatz zur DSGVO beantwortet diese Fragen nicht. Für hochschulbezogene Forschung oder Patientendaten nutze nur den dafür freigegebenen Ablauf.

Wo Notibo hineinpasst

Notibo speichert Inhalte bei Supabase in Frankfurt. Transkription und KI-Notizen werden durch US-Anbieter auf Grundlage von Standardvertragsklauseln verarbeitet. Die Audiodatei bleibt nach erfolgreicher Verarbeitung nicht als abspielbares Archiv erhalten. Wenn du das Original später kontrollieren musst und aufbewahren darfst, sichere deine eigene Datei separat.

Prüfe die Datenschutzerklärung und die Erlaubnis für dein Material, bevor du es hochlädst. Für einen unverfänglichen Funktionstest kannst du eine eigene Erklärung ohne fremde personenbezogene Daten aufnehmen. Der Vergleich der Notiz-Apps für Studierende hilft anschließend bei der Wahl des passenden Arbeitsablaufs.

Häufige Fragen

Wie schnell muss auf einen Auskunftsantrag reagiert werden?
Grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Eine Verlängerung um zwei weitere Monate ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich; darüber und über die Gründe muss innerhalb des ersten Monats informiert werden. Die Antwortfrist bedeutet nicht, dass jedem Antrag inhaltlich vollständig entsprochen werden muss.
Ist jede private Vorlesungsaufnahme von der DSGVO ausgenommen?
Nein, das lässt sich nicht allein aus dem Speicherort oder deiner Absicht ableiten. Die Haushaltsausnahme betrifft ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten und ist im konkreten Zusammenhang zu prüfen. Unabhängig davon bleiben Aufnahmeerlaubnis, Persönlichkeitsrecht und § 201 StGB relevant.
Muss eine Notiz-App alle KI-Ausgaben maschinenlesbar herausgeben?
Nicht automatisch aufgrund von Art. 20 DSGVO. Das Recht auf Datenübertragbarkeit hat einen bestimmten Anwendungsbereich und unterscheidet bereitgestellte Daten von abgeleiteten Ergebnissen. Ein Produkt kann zusätzlich freiwillige Exportfunktionen anbieten. Das Auskunftsrecht ist wiederum gesondert zu beurteilen.
Kann ich die Löschung meines Kontos und seiner Inhalte verlangen?
Unter den Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO ja. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise für gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen. Diese können auch einen kommerziellen App-Anbieter betreffen. Frage nach, welche Daten gelöscht und welche aus welchem Grund weiter aufbewahrt werden.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex, deutsche Fassung) (Art. 2 Abs. 2 lit. c, Art. 4 Nr. 1, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 17, Art. 20, Art. 21, Art. 77, Erwägungsgrund 18)
  2. Standard Contractual Clauses (SCC) (Europäische Kommission) (von der Kommission vorab genehmigte Vertragsklauseln für Übermittlungen in Drittländer, modernisierte Fassung vom 4. Juni 2021)
  3. Muster Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg) (abgestuftes Auskunftsrecht, Negativauskunft, Musterschreiben zum Herunterladen)
  4. EDPB: Guidelines 01/2022 on data subject rights, Right of access, Version 2.0 (Unterschied zwischen Auskunft und Datenübertragbarkeit; Auskunft kann auch abgeleitete personenbezogene Daten erfassen.)

Über den Autor

BaaliTech

BaaliTech baut Notibo in Odense, Dänemark. Die Artikel behandeln Lernmethoden, Gedächtnis und Notizen, ausgehend von den Fragen, die Studierende einschicken, und von dem, was die Daten des Produkts zeigen.

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