Kurz gesagt: Die meisten großen deutschen Universitäten können deine Vorlesung aufzeichnen, aber keine tut es automatisch. Die Lehrperson beauftragt die Aufzeichnung, kann sie zurückhalten und löschen lassen, und die Datei verschwindet nach einer Frist, die du nicht bestimmst. Aufgezeichnet werden Ton und Folien der Lehrperson, manchmal ein Kamerabild vom Pult. Nicht aufgezeichnet werden die Fragen aus dem Saal, die Tafel, die Übung, das Tutorium. Nimm die Aufzeichnung als Sicherung für die Woche, in der du krank warst, nicht als Grund, nichts mehr mitzuschreiben.
Welches System läuft an deiner Uni?
Das Programm entscheidet, wo du suchst und was der Player kann. In Deutschland ist Opencast am weitesten verbreitet, eine quelloffene Software, die viele Hochschulen selbst betreiben und unter eigenem Namen anbieten. Dazu kommen Panopto, ein kommerzielles System, und einige Eigenentwicklungen.
| Universität | System | Wo du die Videos findest |
|---|---|---|
| Universität zu Köln | Opencast, 30 Hörsäle mit automatisierter Aufzeichnung | ILIAS-Kurs |
| Universität Stuttgart | Opencast, rund 80 ausgestattete Räume | ILIAS-Kurs |
| Universität Bonn | eLecture auf Opencast-Basis, 80 Aufzeichnungssets, meist fest in Hörsälen | eCampus |
| Universität Heidelberg | heiCAST, „basiert auf Opencast“ | Moodle |
| RWTH Aachen | Opencast-Streamingserver | RWTHmoodle |
| Universität Duisburg-Essen | Opencast | Moodle |
| Universität Osnabrück | Opencast, über 30 ausgestattete Räume | Stud.IP |
| Universität Münster | eLectures, eigene Hörsaaltechnik | Learnweb (Moodle) |
| Universität Hamburg | Lecture2Go, Eigenentwicklung des Regionalen Rechenzentrums | lecture2go.uni-hamburg.de, vieles offen |
| TU München | TUM Live, entwickelt als GoCast an der Informatik, dazu Panopto | TUM Live und Moodle |
| LMU München | LMUcast, ab 28. Juli 2026 abgelöst durch Opencast; dazu VideoOnline der Unterrichtsmitschau | Moodle und VideoOnline |
| Goethe-Universität Frankfurt | Mediasite auf hochschuleigenen Servern | OLAT oder Moodle |
| TU Darmstadt | Panopto, seit Sommersemester 2026 automatisierte Hörsaalaufzeichnung | Moodle |
| Universität Freiburg | Panopto | ILIAS |
| Universität Kassel | Panopto | Moodle |
Dasselbe Programm verhält sich überall gleich. Ein Opencast-Video in Stuttgart hat denselben Player wie eines in Bonn, mit Kapitelmarken, Geschwindigkeit und, wo die Uni es einschaltet, Untertiteln. Die Systeme wandern aber. Die LMU schaltet LMUcast ab dem 28. Juli 2026 ab und ersetzt es durch Opencast, und die Universität Potsdam hat Media.UP zum 15. Juni 2024 eingestellt und durch Video.UP auf Panopto ersetzt. Ein Link aus dem letzten Jahr führt also nicht immer noch irgendwohin. In Rheinland-Pfalz ist die Wahl landesweit gefallen. Die Universität Koblenz schreibt, Panopto sei „die strategische Plattform für Lehrvideos des Landes Rheinland-Pfalz“. Kaltura, ein weiterer kommerzieller Anbieter, taucht in Deutschland seltener auf. An keiner der hier genannten Universitäten läuft es als zentrales System.
Öffne in der ersten Woche eine Modulseite und such den Link zu den Videos. Damit ist die Frage für das Semester geklärt.
Wer entscheidet, ob aufgezeichnet wird?
Die Lehrperson, und zwar aktiv. Es gibt in Deutschland keine Regel, nach der jede Vorlesung in einem ausgestatteten Hörsaal aufgezeichnet wird, solange niemand widerspricht. Die Aufzeichnung ist ein Auftrag.
- Universität Münster. Die Learnweb-FAQ zu eLectures sagt: „Aufzeichnungen werden immer nur nach einem Auftrag der Vortragenden ausgeführt.“ Das Zentrum für Hochschullehre will das Einverständnisformular „spätestens drei Werktage vor der ersten Aufnahme“, danach läuft die Aufzeichnung „vollkommen automatisch zu den gewünschten Terminen“.
- Universität Stuttgart. Die Lehrperson legt einen ILIAS-Kurs an, fügt ein Opencast-Objekt hinzu und füllt ein Formular aus. Das ist laut TIK „notwendig, um zu gewährleisten, dass Sie tatsächlich mit der Aufzeichnung Ihrer Veranstaltung einverstanden sind“.
- LMU München. Die Unterrichtsmitschau beantwortet auf VideoOnline die Frage, warum nicht jede Vorlesung aufgezeichnet wird, mit zwei Gründen. Kapazität, und: „Außerdem muss der Dozent einer Aufzeichnung zustimmen - nicht jeder ist mit einer Aufnahme der Vorlesung einverstanden.“ Wer eine bestimmte Vorlesung aufgezeichnet haben will, soll den Dozenten direkt ansprechen.
- TU München. Bei den Medizinstudierenden holt die Fachschaft die Zustimmungen der Dozierenden ein und räumt ein, dass das bei Vorlesungen mit wechselnden Dozenten manchmal schwierig ist. Die Aufzeichnungen liegen seit dem Wintersemester 2023/24 auf Moodle.
- RWTH Aachen. Die Video AG der Fachschaft Mathematik, Physik und Informatik nennt in ihrer FAQ zwei Bedingungen für eine Aufnahme: „Zum einen muss der Dozent sein Einverständnis geben, zum anderen muss sich jemand finden, der die Vorlesung aufnehmen möchte.“
- Universität Kassel und TU Darmstadt. In Kassel bestellt die Lehrperson die Aufzeichnung über ein Formular des Servicecenters Lehre, in Darmstadt beantragt sie die Rechte per Webformular.
Ein Modul kann also jede Vorlesung online haben, vier davon oder keine. Wo es steht, ist der Kurs im Lernmanagementsystem, und wenn dort nichts steht, frag in der ersten Sitzung.
Widerspruch und Löschung
Die Lehrperson gibt die Datei auch nicht aus der Hand. Das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Uni Halle schreibt in seinen rechtlichen Hinweisen zur E-Vorlesung, dass die Lehrperson als Auftraggeberin und Urheberin der Aufzeichnung über die Veröffentlichung entscheidet und „jederzeit die Entfernung von der Plattform und/oder Löschung der Videos veranlassen“ kann. An der RWTH bleibt ein Video auf dem Streamingserver, bis die Verantwortlichen des Kursraums es „endgültig und unwiderruflich“ aus Opencast löschen. Die Universität Hamburg behält sich in den Nutzungsbedingungen von Lecture2Go vor, den Zugang zu Inhalten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeit besteht.
Zwei Folgen. Eine fehlende Aufzeichnung ist meist eine Entscheidung, kein technischer Fehler. Und die Aufzeichnung, die du bekommst, kann geschnitten sein. Beides ist kein Grund für eine Beschwerde im Forum. Beides ist ein Grund, eigene Notizen zu haben.
Wie lange bleibt eine Aufzeichnung online?
Kürzer, als Studierende annehmen, und jede Universität regelt es anders. Es gibt keine bundesweite Frist.
| Universität | Regel |
|---|---|
| LMU München | Die Vorlage für die Zustimmung zur Aufzeichnung sagt: gelöscht, „sobald sie für den Zweck nicht mehr benötigt wird, spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem die Aufnahme erfolgt ist“. Als Löschzeitpunkt nennt sie den Prüfungstermin, das Ende der Vorlesungszeit oder des Semesters. |
| Universität Greifswald | Aufzeichnungen von Online-Sitzungen werden „nach Ablauf von sechs Monaten nach dem aktuellen Semester gelöscht“. Länger nur mit Begründung beim Datenschutzbeauftragten, höchstens zwei Jahre. |
| TU Darmstadt | Keine automatische Löschung auf Panopto, „lediglich eine Archivierung von Videos, die seit 24 Monaten nicht mehr angeschaut wurden“. Studierende können ein archiviertes Video per Klick zurückholen, das dauert bis zu 48 Stunden. |
| Universität Halle | Keine feste Frist, die Lehrperson kann jederzeit löschen lassen. |
| Universität Münster | Das Urheberrecht kenne „grundsätzlich keine zeitlichen Fristen“, eine Löschung sei nur nötig, wenn Nutzungsrechte an fremdem Material befristet waren. |
| RWTH Aachen | Bis die Kursverantwortlichen löschen. |
Die Nachprüfung ist der Moment, in dem das zählt. Wer im Frühjahr eine Klausur aus dem Wintersemester wiederholt, greift auf Material zu, das an der LMU nach der Vorlage schon gelöscht sein kann und in Greifswald kurz davor steht. Was du selbst aufgeschrieben hast, ist im Frühjahr noch da. Wie die Wiederholungsprüfungen an deutschen Universitäten laufen, steht in Prüfungen an deutschen Universitäten.
Was darfst du mit der Datei machen, und was nicht?
Anschauen. Jede Regel, die Studierende überhaupt erwähnt, beschränkt die Aufzeichnung auf die Teilnehmenden des Kurses und verbietet die Weitergabe.
- LMU München. Die Vorlage lässt Teilnehmende bestätigen: „Ich weiß, dass ich die Aufnahme nicht speichern, weiterverbreiten oder Unbefugten zur Verfügung stellen darf, und die Persönlichkeitsrechte Dritter bzw. Urheberrechte beachten muss.“ Der Zugang gilt „ausschließlich für Lehr- und Studienzwecke“.
- Universität Greifswald. „Aufzeichnungen dürfen aus urheberrechtlichen sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen weder heruntergeladen noch sonst vervielfältigt oder verbreitet werden.“
- Universität Münster. Die Aufzeichnung „steht dann nur den in dem Learnweb-Kurs eingeschriebenen Studierenden zur Verfügung“, und alle Daten bleiben „auf universitätseigenen Systemen“.
- Universität Bonn. Der eLecture-Dienst ist dafür gebaut, Inhalte „nur als Stream ohne Download“ bereitzustellen und die Nutzergruppe auf die Mitglieder des eCampus-Kurses zu begrenzen.
Der Download ist die Grauzone, und sie ist bewusst grau. An der RWTH können Studierende Streaming-Videos nur über einen Download-Link herunterladen, „wenn ein solcher Link ausdrücklich bereitgestellt wird“. An der TU Darmstadt ist ein Download als MP4 möglich, muss aber von der Lehrperson für das Video aktiviert werden. In Duisburg-Essen kann der Zugang so eingerichtet werden, dass ein Mitschnitt „entweder nur angesehen oder auch heruntergeladen werden kann“. In Frankfurt bittet die Medientechnik, Downloads per Mail anzufragen. Und Hamburg ist die Ausnahme in die andere Richtung: Lecture2Go ist die Plattform, „auf der Sie aufgenommene Vorlesungen (und mehr) ansehen, hören und herunterladen können“, und viele Aufzeichnungen stehen im Sinne von Open Access auch der Öffentlichkeit frei zur Verfügung.
Wenn dein Player keinen Download-Knopf hat, fehlt er mit Absicht. Wer eine offizielle Aufzeichnung in eine externe App lädt, sollte vorher die Kursregeln lesen, denn die Weitergabe an Unbefugte umfasst auch Software, die nicht der Universität gehört. Deine eigene Aufnahme mit Erlaubnis der Lehrperson ist ein anderer Fall, und der steht in Darfst du Vorlesungen aufzeichnen?.
Was wird nicht aufgezeichnet?
Der Saal. Die Systeme sind so gebaut, dass sie die Lehrperson erfassen und sonst niemanden, und das ist kein Zufall, sondern Datenschutz.
- Die Studierenden. Die Uni Halle sagt es in einem Satz: „die Studierenden werden nicht aufgezeichnet“, nur ausnahmsweise mit schriftlichem Einverständnis. Münster: „Bei den Aufzeichnungen wird darauf geachtet, möglichst nur die Vortragenden zu filmen.“ Die Kameras sind fest eingestellt, in manchen Hörsälen sind die Hinterköpfe der ersten Reihen zu sehen. Die Nutzungsbedingungen von Lecture2Go verlangen, dass hochgeladene Inhalte „keine personenbezogenen Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen, insbesondere Studierenden“ enthalten. In Kassel brauchen Hörsaalaufzeichnungen die Einwilligung aller Personen, die sicht- oder hörbar sind.
- Die Fragen aus dem Saal. Aufgenommen werden „Bild und Ton des Lehrenden sowie das Beamerbild“ (Münster), „Hörsaalton und das Beamerbild“ (TU Darmstadt) oder „bis zu zwei Quellen“ wie Kamera und Präsentation (Stuttgart). Das Portal e-teaching.org erklärt, was fehlt: Zwischenfragen und Reaktionen lassen sich nur mit „Hand- bzw. Raummikrofonen“ einfangen. Die Uni Göttingen empfiehlt Lehrenden, Fragen in der Nachbearbeitung herauszuschneiden oder selbst zu wiederholen, damit die Fragenden nicht auf der Aufnahme landen.
- Die Tafel. Eine feste Kamera erfasst das Pult und die Folien, nicht die Tafel, zu der die Lehrperson hinübergeht. e-teaching.org empfiehlt dafür „eine bediente oder hochauflösende Kamera“, und die gibt es in den wenigsten Hörsälen.
- Die Bedeutung. Die Aufzeichnung ist eine Kopie der neunzig Minuten. Sie ist keine Struktur, keine Zusammenfassung und keine Liste dessen, was in der Klausur drankommt.
Schreib deshalb zwei Dinge immer selbst mit: was an die Tafel kommt, und die Antwort auf jede Frage aus dem Saal.
Übung, Tutorium, Seminar
Die Aufzeichnungssysteme sind für Vorlesungen gebaut. Köln spricht von Hörsälen, „in denen Sie automatisiert Ihre Vorlesung“ aufzeichnen können, Münster von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen in ausgestatteten Hörsälen. Übungen und Tutorien finden in Seminarräumen statt, dort steht keine Technik, und dort wird gerechnet und diskutiert statt vorgetragen. Genau das ist der Grund, warum sie sich nicht aufzeichnen lassen: Wer spricht, wäre ein Studierender, und dessen Wort und Bild sind geschützt. e-teaching.org fasst zusammen, was passiert, wenn man es trotzdem versucht: „Wird eine Vorlesung daher einfach nur live mitgeschnitten“, dann wirke der Besuch der Vorlesung aus studentischer Sicht überflüssig. Für die Räume ohne Kamera brauchst du ein anderes Verfahren, und das steht in Notizen in Vorlesung, Übung, Labor und Praktikum.
Wie lernst du mit einer aufgezeichneten Vorlesung wirklich?
Nicht, indem du sie noch einmal anschaust. Die Universitäten, die aufzeichnen, sagen das selbst. Die Uni Göttingen schreibt: „Vorlesungsaufzeichnungen sind kein Ersatz für den Präsenzunterricht; sie dienen als Ergänzung zum Präsenztermin.“ Das Zentrum für Lehrentwicklung der Uni Ulm hat 2018 Tipps von Studierenden für Studierende gesammelt, und die TH Deggendorf hat 2020 ein Merkblatt geschrieben, das dieselbe Richtung nimmt. Zusammen ergibt das eine Methode.
- Geh in die Vorlesung. Ulm: „Geht trotzdem in Vorlesungen.“ Deggendorf: als Ergänzung zur Live-Vorlesung nutzen, nicht als Ersatz. Im Saal musst du nicht Wort für Wort mitschreiben, du markierst die Stellen, die du später nachholen willst.
- Geh innerhalb von zwei bis drei Tagen an die Aufzeichnung, nicht direkt danach und nicht in der Prüfungswoche. Deggendorf nennt genau diese Frist für das Ergänzen der Notizen.
- Erinnere dich zuerst, dann schau. Deggendorf: Bevor du das Video öffnest, versuch dich mit deinen Notizen an die Inhalte zu erinnern, und schau dir dann nur die Abschnitte an, die du verpasst oder nicht verstanden hast. Ulm sagt für die Prüfungsphase dasselbe: „nur wichtige Inhalte und nicht verstandene Abschnitte erneut anhören“.
- Schreib in eigenen Worten. Deggendorf: nicht Wort für Wort notieren, sondern paraphrasieren und zusammenfassen.
- Hast du die Vorlesung verpasst, schau sie innerhalb einer Woche vollständig und in normaler Geschwindigkeit, ohne nebenbei etwas anderes zu tun.
- Nutze die Aufzeichnungen über das Semester, nicht am Ende. Ulm: „Nutzen Sie die Aufzeichnungen nicht erst am Ende des Semesters zur Prüfungsvorbereitung, sondern kontinuierlich während des Semesters.“
Dann schließ den Player. Zwei Vorlesungen pro Woche ergeben bis Weihnachten eine Wand aus Videos, und nichts daran sagt dir, welche zählen. Was zählt, sind die Fragen, die du aus jeder Sitzung ziehst und mit wachsendem Abstand wiederholst. Wie du aus Notizen Karteikarten machst, die genau das tun, steht dort.
Was du mit einem Semester Aufzeichnungen machst
Wer im Januar vor vierzig Stunden Video sitzt, braucht eine Reihenfolge, keine Playlist.
- Zuerst die Module, in denen die Aufzeichnung bald weg ist. Nach der LMU-Vorlage ist das mit Ablauf des Semesters, in Greifswald ein halbes Jahr später.
- Dann die Stellen, an denen deine Notizen Lücken haben. Das sind die Zeitmarken, die du im Saal markiert hast, sonst die Themen, die in alten Klausuren vorkommen.
- Nicht die Vorlesung, die du verstanden hast. Sie noch einmal zu hören fühlt sich wie Lernen an und ist es nicht.
Wo Notibo hineinpasst
Wo du eine Erlaubnis hast, selbst aufzunehmen, oder wo du eine eigene Zusammenfassung laut einsprichst, macht Notibo aus dem Audio ein Transkript, strukturierte Notizen und Karteikarten mit Spaced Repetition, in 89 Sprachen, Deutsch voll unterstützt. Aus PDF, PPTX und DOCX macht es ebenfalls Notizen und Karteikarten, das deckt Folien und Skripte ab. Lange Aufnahmen werden auf dem Handy in 30-Minuten-Dateien geteilt und zu einem Transkript zusammengefügt. Der kostenlose Tarif enthält 30 Aufnahmeminuten im Monat, Pro kostet 9,99 € im Monat mit sieben Tagen Probezeit im Monatsabo oder 99,99 € im Jahr, der Upload ist auf 50 MB begrenzt. Die Dateien liegen in der EU bei Supabase in Frankfurt. Transkription und KI-Notizen laufen bei US-Anbietern auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Das ist der Grund, die Weitergaberegeln oben zu lesen, bevor du eine offizielle Aufzeichnung hochlädst: Was die Universität auf Kursteilnehmer beschränkt, gehört nicht in fremde Software. Deine eigene, erlaubte Aufnahme ist deine Sache, und wie Notibo damit umgeht, steht unter Vorlesungsnotizen.