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Vorlesungsaufzeichnung an deutschen Unis: was aufgezeichnet wird

Von · Notibo

Veröffentlicht · 13 Min. Lesezeit · aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Opencast ist an deutschen Unis das häufigste System: Köln, Stuttgart, Bonn, RWTH, Duisburg-Essen und Osnabrück nutzen es. Panopto läuft in Darmstadt, Freiburg und Kassel, Hamburg hat Lecture2Go, die TUM TUM Live.
  • Aufgezeichnet wird nur auf Auftrag der Lehrperson. Münster führt Aufzeichnungen nur nach einem Auftrag der Vortragenden aus, Stuttgart verlangt ein Formular als Einverständnis, und an der LMU muss der Dozent zustimmen.
  • Die Lehrperson behält die Datei in der Hand. An der Uni Halle entscheidet sie über die Veröffentlichung und kann jederzeit die Löschung veranlassen. Eine fehlende Aufzeichnung ist meist eine Entscheidung, kein Fehler.
  • Wie lange die Datei bleibt, regelt jede Uni anders. Die LMU-Vorlage löscht spätestens mit Semesterende, Greifswald sechs Monate nach dem Semester, die TU Darmstadt archiviert nach 24 Monaten ohne Aufruf.
  • Anschauen ja, weitergeben nein. Bonn liefert nur als Stream ohne Download, an der RWTH gibt es einen Download nur mit ausdrücklichem Link, und Greifswald verbietet Herunterladen, Vervielfältigen und Verbreiten.
  • Die Kamera zeigt das Pult, nicht den Saal. Halle zeichnet die Studierenden nicht auf, Münster filmt möglichst nur die Vortragenden. Fragen aus dem Hörsaal, Tafel, Übung und Tutorium bleiben außen vor.

Kurz gesagt: Die meisten großen deutschen Universitäten können deine Vorlesung aufzeichnen, aber keine tut es automatisch. Die Lehrperson beauftragt die Aufzeichnung, kann sie zurückhalten und löschen lassen, und die Datei verschwindet nach einer Frist, die du nicht bestimmst. Aufgezeichnet werden Ton und Folien der Lehrperson, manchmal ein Kamerabild vom Pult. Nicht aufgezeichnet werden die Fragen aus dem Saal, die Tafel, die Übung, das Tutorium. Nimm die Aufzeichnung als Sicherung für die Woche, in der du krank warst, nicht als Grund, nichts mehr mitzuschreiben.

Welches System läuft an deiner Uni?

Das Programm entscheidet, wo du suchst und was der Player kann. In Deutschland ist Opencast am weitesten verbreitet, eine quelloffene Software, die viele Hochschulen selbst betreiben und unter eigenem Namen anbieten. Dazu kommen Panopto, ein kommerzielles System, und einige Eigenentwicklungen.

Universität System Wo du die Videos findest
Universität zu Köln Opencast, 30 Hörsäle mit automatisierter Aufzeichnung ILIAS-Kurs
Universität Stuttgart Opencast, rund 80 ausgestattete Räume ILIAS-Kurs
Universität Bonn eLecture auf Opencast-Basis, 80 Aufzeichnungssets, meist fest in Hörsälen eCampus
Universität Heidelberg heiCAST, „basiert auf Opencast“ Moodle
RWTH Aachen Opencast-Streamingserver RWTHmoodle
Universität Duisburg-Essen Opencast Moodle
Universität Osnabrück Opencast, über 30 ausgestattete Räume Stud.IP
Universität Münster eLectures, eigene Hörsaaltechnik Learnweb (Moodle)
Universität Hamburg Lecture2Go, Eigenentwicklung des Regionalen Rechenzentrums lecture2go.uni-hamburg.de, vieles offen
TU München TUM Live, entwickelt als GoCast an der Informatik, dazu Panopto TUM Live und Moodle
LMU München LMUcast, ab 28. Juli 2026 abgelöst durch Opencast; dazu VideoOnline der Unterrichtsmitschau Moodle und VideoOnline
Goethe-Universität Frankfurt Mediasite auf hochschuleigenen Servern OLAT oder Moodle
TU Darmstadt Panopto, seit Sommersemester 2026 automatisierte Hörsaalaufzeichnung Moodle
Universität Freiburg Panopto ILIAS
Universität Kassel Panopto Moodle

Dasselbe Programm verhält sich überall gleich. Ein Opencast-Video in Stuttgart hat denselben Player wie eines in Bonn, mit Kapitelmarken, Geschwindigkeit und, wo die Uni es einschaltet, Untertiteln. Die Systeme wandern aber. Die LMU schaltet LMUcast ab dem 28. Juli 2026 ab und ersetzt es durch Opencast, und die Universität Potsdam hat Media.UP zum 15. Juni 2024 eingestellt und durch Video.UP auf Panopto ersetzt. Ein Link aus dem letzten Jahr führt also nicht immer noch irgendwohin. In Rheinland-Pfalz ist die Wahl landesweit gefallen. Die Universität Koblenz schreibt, Panopto sei „die strategische Plattform für Lehrvideos des Landes Rheinland-Pfalz“. Kaltura, ein weiterer kommerzieller Anbieter, taucht in Deutschland seltener auf. An keiner der hier genannten Universitäten läuft es als zentrales System.

Öffne in der ersten Woche eine Modulseite und such den Link zu den Videos. Damit ist die Frage für das Semester geklärt.

Wer entscheidet, ob aufgezeichnet wird?

Die Lehrperson, und zwar aktiv. Es gibt in Deutschland keine Regel, nach der jede Vorlesung in einem ausgestatteten Hörsaal aufgezeichnet wird, solange niemand widerspricht. Die Aufzeichnung ist ein Auftrag.

  • Universität Münster. Die Learnweb-FAQ zu eLectures sagt: „Aufzeichnungen werden immer nur nach einem Auftrag der Vortragenden ausgeführt.“ Das Zentrum für Hochschullehre will das Einverständnisformular „spätestens drei Werktage vor der ersten Aufnahme“, danach läuft die Aufzeichnung „vollkommen automatisch zu den gewünschten Terminen“.
  • Universität Stuttgart. Die Lehrperson legt einen ILIAS-Kurs an, fügt ein Opencast-Objekt hinzu und füllt ein Formular aus. Das ist laut TIK „notwendig, um zu gewährleisten, dass Sie tatsächlich mit der Aufzeichnung Ihrer Veranstaltung einverstanden sind“.
  • LMU München. Die Unterrichtsmitschau beantwortet auf VideoOnline die Frage, warum nicht jede Vorlesung aufgezeichnet wird, mit zwei Gründen. Kapazität, und: „Außerdem muss der Dozent einer Aufzeichnung zustimmen - nicht jeder ist mit einer Aufnahme der Vorlesung einverstanden.“ Wer eine bestimmte Vorlesung aufgezeichnet haben will, soll den Dozenten direkt ansprechen.
  • TU München. Bei den Medizinstudierenden holt die Fachschaft die Zustimmungen der Dozierenden ein und räumt ein, dass das bei Vorlesungen mit wechselnden Dozenten manchmal schwierig ist. Die Aufzeichnungen liegen seit dem Wintersemester 2023/24 auf Moodle.
  • RWTH Aachen. Die Video AG der Fachschaft Mathematik, Physik und Informatik nennt in ihrer FAQ zwei Bedingungen für eine Aufnahme: „Zum einen muss der Dozent sein Einverständnis geben, zum anderen muss sich jemand finden, der die Vorlesung aufnehmen möchte.“
  • Universität Kassel und TU Darmstadt. In Kassel bestellt die Lehrperson die Aufzeichnung über ein Formular des Servicecenters Lehre, in Darmstadt beantragt sie die Rechte per Webformular.

Ein Modul kann also jede Vorlesung online haben, vier davon oder keine. Wo es steht, ist der Kurs im Lernmanagementsystem, und wenn dort nichts steht, frag in der ersten Sitzung.

Widerspruch und Löschung

Die Lehrperson gibt die Datei auch nicht aus der Hand. Das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Uni Halle schreibt in seinen rechtlichen Hinweisen zur E-Vorlesung, dass die Lehrperson als Auftraggeberin und Urheberin der Aufzeichnung über die Veröffentlichung entscheidet und „jederzeit die Entfernung von der Plattform und/oder Löschung der Videos veranlassen“ kann. An der RWTH bleibt ein Video auf dem Streamingserver, bis die Verantwortlichen des Kursraums es „endgültig und unwiderruflich“ aus Opencast löschen. Die Universität Hamburg behält sich in den Nutzungsbedingungen von Lecture2Go vor, den Zugang zu Inhalten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeit besteht.

Zwei Folgen. Eine fehlende Aufzeichnung ist meist eine Entscheidung, kein technischer Fehler. Und die Aufzeichnung, die du bekommst, kann geschnitten sein. Beides ist kein Grund für eine Beschwerde im Forum. Beides ist ein Grund, eigene Notizen zu haben.

Wie lange bleibt eine Aufzeichnung online?

Kürzer, als Studierende annehmen, und jede Universität regelt es anders. Es gibt keine bundesweite Frist.

Universität Regel
LMU München Die Vorlage für die Zustimmung zur Aufzeichnung sagt: gelöscht, „sobald sie für den Zweck nicht mehr benötigt wird, spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem die Aufnahme erfolgt ist“. Als Löschzeitpunkt nennt sie den Prüfungstermin, das Ende der Vorlesungszeit oder des Semesters.
Universität Greifswald Aufzeichnungen von Online-Sitzungen werden „nach Ablauf von sechs Monaten nach dem aktuellen Semester gelöscht“. Länger nur mit Begründung beim Datenschutzbeauftragten, höchstens zwei Jahre.
TU Darmstadt Keine automatische Löschung auf Panopto, „lediglich eine Archivierung von Videos, die seit 24 Monaten nicht mehr angeschaut wurden“. Studierende können ein archiviertes Video per Klick zurückholen, das dauert bis zu 48 Stunden.
Universität Halle Keine feste Frist, die Lehrperson kann jederzeit löschen lassen.
Universität Münster Das Urheberrecht kenne „grundsätzlich keine zeitlichen Fristen“, eine Löschung sei nur nötig, wenn Nutzungsrechte an fremdem Material befristet waren.
RWTH Aachen Bis die Kursverantwortlichen löschen.

Die Nachprüfung ist der Moment, in dem das zählt. Wer im Frühjahr eine Klausur aus dem Wintersemester wiederholt, greift auf Material zu, das an der LMU nach der Vorlage schon gelöscht sein kann und in Greifswald kurz davor steht. Was du selbst aufgeschrieben hast, ist im Frühjahr noch da. Wie die Wiederholungsprüfungen an deutschen Universitäten laufen, steht in Prüfungen an deutschen Universitäten.

Was darfst du mit der Datei machen, und was nicht?

Anschauen. Jede Regel, die Studierende überhaupt erwähnt, beschränkt die Aufzeichnung auf die Teilnehmenden des Kurses und verbietet die Weitergabe.

  • LMU München. Die Vorlage lässt Teilnehmende bestätigen: „Ich weiß, dass ich die Aufnahme nicht speichern, weiterverbreiten oder Unbefugten zur Verfügung stellen darf, und die Persönlichkeitsrechte Dritter bzw. Urheberrechte beachten muss.“ Der Zugang gilt „ausschließlich für Lehr- und Studienzwecke“.
  • Universität Greifswald. „Aufzeichnungen dürfen aus urheberrechtlichen sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen weder heruntergeladen noch sonst vervielfältigt oder verbreitet werden.“
  • Universität Münster. Die Aufzeichnung „steht dann nur den in dem Learnweb-Kurs eingeschriebenen Studierenden zur Verfügung“, und alle Daten bleiben „auf universitätseigenen Systemen“.
  • Universität Bonn. Der eLecture-Dienst ist dafür gebaut, Inhalte „nur als Stream ohne Download“ bereitzustellen und die Nutzergruppe auf die Mitglieder des eCampus-Kurses zu begrenzen.

Der Download ist die Grauzone, und sie ist bewusst grau. An der RWTH können Studierende Streaming-Videos nur über einen Download-Link herunterladen, „wenn ein solcher Link ausdrücklich bereitgestellt wird“. An der TU Darmstadt ist ein Download als MP4 möglich, muss aber von der Lehrperson für das Video aktiviert werden. In Duisburg-Essen kann der Zugang so eingerichtet werden, dass ein Mitschnitt „entweder nur angesehen oder auch heruntergeladen werden kann“. In Frankfurt bittet die Medientechnik, Downloads per Mail anzufragen. Und Hamburg ist die Ausnahme in die andere Richtung: Lecture2Go ist die Plattform, „auf der Sie aufgenommene Vorlesungen (und mehr) ansehen, hören und herunterladen können“, und viele Aufzeichnungen stehen im Sinne von Open Access auch der Öffentlichkeit frei zur Verfügung.

Wenn dein Player keinen Download-Knopf hat, fehlt er mit Absicht. Wer eine offizielle Aufzeichnung in eine externe App lädt, sollte vorher die Kursregeln lesen, denn die Weitergabe an Unbefugte umfasst auch Software, die nicht der Universität gehört. Deine eigene Aufnahme mit Erlaubnis der Lehrperson ist ein anderer Fall, und der steht in Darfst du Vorlesungen aufzeichnen?.

Was wird nicht aufgezeichnet?

Der Saal. Die Systeme sind so gebaut, dass sie die Lehrperson erfassen und sonst niemanden, und das ist kein Zufall, sondern Datenschutz.

  • Die Studierenden. Die Uni Halle sagt es in einem Satz: „die Studierenden werden nicht aufgezeichnet“, nur ausnahmsweise mit schriftlichem Einverständnis. Münster: „Bei den Aufzeichnungen wird darauf geachtet, möglichst nur die Vortragenden zu filmen.“ Die Kameras sind fest eingestellt, in manchen Hörsälen sind die Hinterköpfe der ersten Reihen zu sehen. Die Nutzungsbedingungen von Lecture2Go verlangen, dass hochgeladene Inhalte „keine personenbezogenen Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen, insbesondere Studierenden“ enthalten. In Kassel brauchen Hörsaalaufzeichnungen die Einwilligung aller Personen, die sicht- oder hörbar sind.
  • Die Fragen aus dem Saal. Aufgenommen werden „Bild und Ton des Lehrenden sowie das Beamerbild“ (Münster), „Hörsaalton und das Beamerbild“ (TU Darmstadt) oder „bis zu zwei Quellen“ wie Kamera und Präsentation (Stuttgart). Das Portal e-teaching.org erklärt, was fehlt: Zwischenfragen und Reaktionen lassen sich nur mit „Hand- bzw. Raummikrofonen“ einfangen. Die Uni Göttingen empfiehlt Lehrenden, Fragen in der Nachbearbeitung herauszuschneiden oder selbst zu wiederholen, damit die Fragenden nicht auf der Aufnahme landen.
  • Die Tafel. Eine feste Kamera erfasst das Pult und die Folien, nicht die Tafel, zu der die Lehrperson hinübergeht. e-teaching.org empfiehlt dafür „eine bediente oder hochauflösende Kamera“, und die gibt es in den wenigsten Hörsälen.
  • Die Bedeutung. Die Aufzeichnung ist eine Kopie der neunzig Minuten. Sie ist keine Struktur, keine Zusammenfassung und keine Liste dessen, was in der Klausur drankommt.

Schreib deshalb zwei Dinge immer selbst mit: was an die Tafel kommt, und die Antwort auf jede Frage aus dem Saal.

Übung, Tutorium, Seminar

Die Aufzeichnungssysteme sind für Vorlesungen gebaut. Köln spricht von Hörsälen, „in denen Sie automatisiert Ihre Vorlesung“ aufzeichnen können, Münster von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen in ausgestatteten Hörsälen. Übungen und Tutorien finden in Seminarräumen statt, dort steht keine Technik, und dort wird gerechnet und diskutiert statt vorgetragen. Genau das ist der Grund, warum sie sich nicht aufzeichnen lassen: Wer spricht, wäre ein Studierender, und dessen Wort und Bild sind geschützt. e-teaching.org fasst zusammen, was passiert, wenn man es trotzdem versucht: „Wird eine Vorlesung daher einfach nur live mitgeschnitten“, dann wirke der Besuch der Vorlesung aus studentischer Sicht überflüssig. Für die Räume ohne Kamera brauchst du ein anderes Verfahren, und das steht in Notizen in Vorlesung, Übung, Labor und Praktikum.

Wie lernst du mit einer aufgezeichneten Vorlesung wirklich?

Nicht, indem du sie noch einmal anschaust. Die Universitäten, die aufzeichnen, sagen das selbst. Die Uni Göttingen schreibt: „Vorlesungsaufzeichnungen sind kein Ersatz für den Präsenzunterricht; sie dienen als Ergänzung zum Präsenztermin.“ Das Zentrum für Lehrentwicklung der Uni Ulm hat 2018 Tipps von Studierenden für Studierende gesammelt, und die TH Deggendorf hat 2020 ein Merkblatt geschrieben, das dieselbe Richtung nimmt. Zusammen ergibt das eine Methode.

  1. Geh in die Vorlesung. Ulm: „Geht trotzdem in Vorlesungen.“ Deggendorf: als Ergänzung zur Live-Vorlesung nutzen, nicht als Ersatz. Im Saal musst du nicht Wort für Wort mitschreiben, du markierst die Stellen, die du später nachholen willst.
  2. Geh innerhalb von zwei bis drei Tagen an die Aufzeichnung, nicht direkt danach und nicht in der Prüfungswoche. Deggendorf nennt genau diese Frist für das Ergänzen der Notizen.
  3. Erinnere dich zuerst, dann schau. Deggendorf: Bevor du das Video öffnest, versuch dich mit deinen Notizen an die Inhalte zu erinnern, und schau dir dann nur die Abschnitte an, die du verpasst oder nicht verstanden hast. Ulm sagt für die Prüfungsphase dasselbe: „nur wichtige Inhalte und nicht verstandene Abschnitte erneut anhören“.
  4. Schreib in eigenen Worten. Deggendorf: nicht Wort für Wort notieren, sondern paraphrasieren und zusammenfassen.
  5. Hast du die Vorlesung verpasst, schau sie innerhalb einer Woche vollständig und in normaler Geschwindigkeit, ohne nebenbei etwas anderes zu tun.
  6. Nutze die Aufzeichnungen über das Semester, nicht am Ende. Ulm: „Nutzen Sie die Aufzeichnungen nicht erst am Ende des Semesters zur Prüfungsvorbereitung, sondern kontinuierlich während des Semesters.“

Dann schließ den Player. Zwei Vorlesungen pro Woche ergeben bis Weihnachten eine Wand aus Videos, und nichts daran sagt dir, welche zählen. Was zählt, sind die Fragen, die du aus jeder Sitzung ziehst und mit wachsendem Abstand wiederholst. Wie du aus Notizen Karteikarten machst, die genau das tun, steht dort.

Was du mit einem Semester Aufzeichnungen machst

Wer im Januar vor vierzig Stunden Video sitzt, braucht eine Reihenfolge, keine Playlist.

  • Zuerst die Module, in denen die Aufzeichnung bald weg ist. Nach der LMU-Vorlage ist das mit Ablauf des Semesters, in Greifswald ein halbes Jahr später.
  • Dann die Stellen, an denen deine Notizen Lücken haben. Das sind die Zeitmarken, die du im Saal markiert hast, sonst die Themen, die in alten Klausuren vorkommen.
  • Nicht die Vorlesung, die du verstanden hast. Sie noch einmal zu hören fühlt sich wie Lernen an und ist es nicht.

Wo Notibo hineinpasst

Wo du eine Erlaubnis hast, selbst aufzunehmen, oder wo du eine eigene Zusammenfassung laut einsprichst, macht Notibo aus dem Audio ein Transkript, strukturierte Notizen und Karteikarten mit Spaced Repetition, in 89 Sprachen, Deutsch voll unterstützt. Aus PDF, PPTX und DOCX macht es ebenfalls Notizen und Karteikarten, das deckt Folien und Skripte ab. Lange Aufnahmen werden auf dem Handy in 30-Minuten-Dateien geteilt und zu einem Transkript zusammengefügt. Der kostenlose Tarif enthält 30 Aufnahmeminuten im Monat, Pro kostet 9,99 € im Monat mit sieben Tagen Probezeit im Monatsabo oder 99,99 € im Jahr, der Upload ist auf 50 MB begrenzt. Die Dateien liegen in der EU bei Supabase in Frankfurt. Transkription und KI-Notizen laufen bei US-Anbietern auf Grundlage von Standardvertragsklauseln. Das ist der Grund, die Weitergaberegeln oben zu lesen, bevor du eine offizielle Aufzeichnung hochlädst: Was die Universität auf Kursteilnehmer beschränkt, gehört nicht in fremde Software. Deine eigene, erlaubte Aufnahme ist deine Sache, und wie Notibo damit umgeht, steht unter Vorlesungsnotizen.

Häufige Fragen

Werden Vorlesungen an deutschen Universitäten automatisch aufgezeichnet?
Nein. Anders als an vielen britischen Universitäten gibt es in Deutschland keine Opt-out-Regel, bei der jede Vorlesung in einem ausgestatteten Hörsaal aufgezeichnet wird, solange die Lehrperson nicht widerspricht. Es läuft umgekehrt. Die Universität Münster schreibt, dass Aufzeichnungen immer nur nach einem Auftrag der Vortragenden ausgeführt werden. In Stuttgart muss die Lehrperson einen ILIAS-Kurs anlegen und ein Formular ausfüllen, das ihr Einverständnis belegt. Die LMU sagt es direkt: nicht jeder ist mit einer Aufnahme der Vorlesung einverstanden. Schau in der ersten Semesterwoche in den Kurs, ob dort Videos angekündigt sind.
Kann die Lehrperson eine Aufzeichnung zurückhalten oder löschen?
Ja. Das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Uni Halle schreibt, dass die Lehrperson als Auftraggeberin und Urheberin der Aufzeichnung über die Veröffentlichung entscheidet und jederzeit die Entfernung von der Plattform oder die Löschung der Videos veranlassen kann. An der RWTH bleiben Videos auf dem Streamingserver, bis die Verantwortlichen sie endgültig löschen. Wenn eine Aufzeichnung fehlt oder ein Teil herausgeschnitten ist, war das meistens eine Entscheidung.
Wie lange bleiben Vorlesungsaufzeichnungen online?
Das unterscheidet sich stark. Die Vorlage der LMU für Aufzeichnungen sagt, die Aufnahme wird gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr benötigt wird, spätestens mit Ablauf des Semesters. Die Universität Greifswald löscht Aufzeichnungen von Online-Sitzungen sechs Monate nach dem Semester, mit Begründung höchstens nach zwei Jahren. Die TU Darmstadt löscht auf Panopto nichts automatisch, archiviert aber Videos, die 24 Monate nicht angesehen wurden. Mach deine Notizen, solange das Modul läuft.
Darf ich eine Vorlesungsaufzeichnung herunterladen oder weitergeben?
Weitergeben nein. Die LMU lässt Studierende unterschreiben, dass sie die Aufnahme nicht speichern, weiterverbreiten oder Unbefugten zur Verfügung stellen. Greifswald verbietet Herunterladen, Vervielfältigen und Verbreiten aus urheber- und datenschutzrechtlichen Gründen. Herunterladen hängt vom System ab. Bonn stellt Aufzeichnungen nur als Stream ohne Download bereit, an der RWTH und der TU Darmstadt gibt es einen Download nur, wenn die Lehrperson ihn freischaltet. Lecture2Go in Hamburg ist die Ausnahme und lässt viele Aufzeichnungen offen herunterladen.
Werden die Fragen aus dem Hörsaal mit aufgezeichnet?
In der Regel nicht. Die Uni Halle schreibt, dass die Studierenden nicht aufgezeichnet werden. Münster achtet darauf, möglichst nur die Vortragenden zu filmen, mit fest eingestellten Kameras. Lecture2Go verbietet Inhalte mit personenbezogenen Daten von Studierenden. Das Portal e-teaching.org erklärt, warum: Fragen aus dem Publikum lassen sich nur mit Hand- oder Raummikrofonen einfangen, und die hängen in den wenigsten Hörsälen. Schreib die Antwort auf eine Frage aus dem Saal deshalb selbst mit.
Ersetzt die Aufzeichnung den Vorlesungsbesuch?
Die Universitäten sagen nein, und zwar deutlich. Die Uni Göttingen schreibt, Vorlesungsaufzeichnungen seien kein Ersatz für den Präsenzunterricht, sondern eine Ergänzung. Studierende der Uni Ulm raten: Geht trotzdem in Vorlesungen. Die TH Deggendorf empfiehlt, die Aufzeichnung innerhalb von zwei bis drei Tagen gezielt für die Stellen zu nutzen, die du nicht verstanden hast, statt sie komplett noch einmal anzusehen.
Welches System läuft an deiner Uni?
Das Programm entscheidet, wo du suchst und was der Player kann. In Deutschland ist Opencast am weitesten verbreitet, eine quelloffene Software, die viele Hochschulen selbst betreiben und unter eigenem Namen anbieten. Dazu kommen Panopto, ein kommerzielles System, und einige Eigenentwicklungen. Dasselbe Programm verhält sich überall gleich. Ein Opencast-Video in Stuttgart hat denselben Player wie eines in Bonn, mit Kapitelmarken, Geschwindigkeit und, wo die Uni es einschaltet, Untertiteln. Die Systeme wandern aber. Die LMU schaltet LMUcast ab dem 28. Juli 2026 ab und ersetzt es durch Opencast, und die Universität Potsdam hat Media.UP zum 15.
Wer entscheidet, ob aufgezeichnet wird?
Die Lehrperson, und zwar aktiv. Es gibt in Deutschland keine Regel, nach der jede Vorlesung in einem ausgestatteten Hörsaal aufgezeichnet wird, solange niemand widerspricht. Die Aufzeichnung ist ein Auftrag. Universität Münster. Die Learnweb-FAQ zu eLectures sagt: „Aufzeichnungen werden immer nur nach einem Auftrag der Vortragenden ausgeführt.“ Das Zentrum für Hochschullehre will das Einverständnisformular „spätestens drei Werktage vor der ersten Aufnahme“, danach läuft die Aufzeichnung „vollkommen automatisch zu den gewünschten Terminen“. Universität Stuttgart. Die Lehrperson legt einen ILIAS-Kurs an, fügt ein Opencast-Objekt hinzu und füllt ein Formular aus.

Quellen

  1. eLectures (Zentrum für Hochschullehre, Universität Münster) (Einverständnisformular drei Werktage vorher, Bild und Ton der Lehrperson plus Beamerbild, nur für eingeschriebene Studierende im Learnweb)
  2. Learnweb FAQ: eLectures (Universität Münster) (Aufzeichnungen nur nach Auftrag der Vortragenden, Kameras auf die Vortragenden gerichtet, keine urheberrechtliche Frist)
  3. Veranstaltungsaufzeichnung (Opencast), Dienst des TIK (Universität Stuttgart) (rund 80 ausgestattete Räume, Formular als Einverständnis der Lehrperson, bis zu zwei Quellen, Bereitstellung im ILIAS-Kurs)
  4. Nutzungsbedingungen Lecture2Go (Universität Hamburg) (keine personenbezogenen Daten von Studierenden in Aufzeichnungen, Nutzungsrecht der Universität, Sperrung bei Rechtsverstoß)
  5. Werden Videos irgendwann gelöscht oder archiviert? Panopto-FAQ (TU Darmstadt) (keine automatische Löschung, Archivierung nach 24 Monaten ohne Aufruf, Wiederherstellung bis zu 48 Stunden)
  6. Vorlage: Zustimmung zur Aufzeichnung einer Online-Veranstaltung (Dezernat VI, LMU München) (Löschung spätestens mit Ablauf des Semesters, nicht speichern oder weiterverbreiten, keine Weitergabe in sozialen Medien)
  7. Rechtliche Aspekte: E-Vorlesung (Zentrum für multimediales Lehren und Lernen, Universität Halle-Wittenberg) (Lehrperson entscheidet über Veröffentlichung und Löschung, Studierende werden nicht aufgezeichnet)
  8. Wie nutzt man Vorlesungsaufzeichnungen? Tipps von Studierenden für Studierende (Zentrum für Lehrentwicklung, Universität Ulm) (kontinuierlich nutzen, nur nicht verstandene Abschnitte erneut hören, trotzdem in die Vorlesung gehen)

Über den Autor

Farhad Ba-Ali

Farhad Ba-Ali baut Notibo in Odense, Dänemark. Er schreibt über Lernmethoden, Gedächtnis und Notizen, ausgehend von den Fragen, die Studierende einschicken, und von dem, was die Daten des Produkts zeigen.

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